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Prüfzeichen

Beschreibung   Prüfzeichen
Technische Arbeitsmittel müssen mit "CE" gekennzeichnet sein. Damit bestätigt der Hersteller, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen und einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt sind.  
Das GS ("Geprüfte Sicherheit")-Zeichen dürfen Hersteller nur anbringen, wenn eine staatlich anerkannte Prüfstelle bescheinigt hat, dass das Produkt den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) entspricht, die z. B. in Unfallverhütungsvorschriften konkretisiert sind.  
Schnittschutzhosen werden nach DIN EN 381-5 (Schutzkleidung für Benutzer von handgeführten Kettensägen – Teil 5: Anforderungen an Beinschutz) definiert. Es gibt drei Formen für den Beinschutz: Die Formen A und B sind für professionelle Kettensägenführer bei den üblichen Holzerntearbeiten gedacht. Beim Kauf ist darauf zu achten, dass die Schnittschutzausrüstung mit dem Piktogramm „Schutz gegen tragbare Kettensägen“ gekennzeichnet ist.  
Forsttechnische Arbeitsmittel, die das KWF umfassend geprüft hat, werden mit dem Prüfzeichen "KWF-Gebrauchswert" ausgezeichnet. Sie entsprechen allen Anforderungen nach dem Stand der Technik. Dazu gehören Standards der Arbeitssicherheit, Ergonomie und Umweltverträglichkeit. Die Prüfungen umfassen technische Messungen, forstliche Einsatzprüfungen und Praxisumfragen. Bei positivem Ergebnis beschließt der zuständige Prüfausschuss über das Urteil "FPA-anerkannt".  
Mit dem Prüfzeichen "KWF-Test" werden Produkte ausgezeichnet, bei denen einzelne technische Merkmale erfolgreich geprüft wurden: z.B. Normqualität bei Sonderkraftstoffen. Das KWF vergibt dieses Zeichen auch, wenn Produkte für nicht-professionellen Forsteinsatz erfolgreich geprüft wurden: z.B. Hobby- und Semiprofi-Motorsägen, Schnittschutzbeinlinge u.v.a.m.  
Schutz gegen oberflächliche, mechanische Verletzung. Für diese Kategorie geht der Hersteller davon aus, dass der Anwender selbst das Schutzpotenzial gegenüber geringfügigen Risiken beurteilen kann und es selbst rechtzeitig bemerken würde, wenn die Schutzwirkung nachlässt. In Kategorie I fallen PSA zum Schutz gegen oberflächliche, mechanische Verletzungen (z.B. Handschuhe für Forst- & Gartenarbeiten)  
Das ehemals von der Zeichengemeinschaft Deutscher Hersteller für Werkzeuge e.V. etablierte Dreipilzzeichen wird heute durch das KWF vergeben. Vergeben wird das Prüfzeichen oftmals im Rahmen einer KWF-Gebrauchswertprüfung z.B. für Äxte, Spaltwerkzeuge, Pflanzhauen und Handsägen. Die Verwendung geeigneter und hochwertiger Materialien wird durch dieses Zeichen bestätigt.