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Vorschriften, Regeln und Informationen

Unfallverhütungsvorschriften sind verbindliche Pflichten, die von Unternehmern und jedem versicherten Mitarbeiter der gesetzlichen Unfallversicherung zur Wahrung der Sicherheit am Arbeitplatz eingehalten werden müssen.

Für die Waldarbeit gelten neben der Unfallverhütungsvorschrift „Forsten (GUV-V C51) weitere Vorschriften (GUV-V …) bzw. Regeln (GUV-R …) und Informationen (GUV-I …).

Neue "REGEL WALDARBEIT"

Die gegenwärtig geltende Unfallverhütungsvorschrift „Forsten (GUV-V C51)“ sind durch die DGUV-Fachgruppe „Forsten“ inhaltlich überarbeitet und durch die Veröffentlichung der neuen „REGEL WALDARBEIT (GUV-R 2114)“ konkretisiert worden. Darin werden bestehende Vorschriften der Unfallversicherungsträger praxisrelevant und zeitgemäß ergänzt.

Die „REGEL WALDARBEIT (GUV-R 2114)“ richtet sich zunächst einmal an den Unternehmer und unterstützt diesen bei der Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften.

Die Regel findet darüber hinaus Anwendung bei allen Tätigkeiten und Arbeitsverfahren im Forstbereich. Mitarbeiter haben sich ebenfalls gemäß dieser neuen „REGEL WALDARBEIT (GUV-R 2114)“ zu verhalten.

Nachstehend haben wir für Sie wichtige Vorschriften und Regeln zum kostenlosen Download verlinkt.